StaRuG

Restrukturieren. Präzisieren. Performen.

StaRuG

Mit dem StaRUG-Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen bietet der Gesetzgeber Unternehmen seit 2021 eine neue Chance zur frühzeitigen und geordneten Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es ist ein präventives Instrument für vorausschauende Unternehmer, die ihre finanzielle Krise rechtzeitig aktiv steuern wollen und drohend zahlungsunfähig sind. Es ermöglicht die Sanierung auf Basis eines gerichtlich bestätigten oder außergerichtlich umgesetzten Restrukturierungsplans, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.

Handeln bevor es richtig brennt. StaRuG: der präventive Weg.

Kernelement: Der Restrukturierungsplan

 

Ihre Vorteile durch das StaRUG-Verfahren im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren:

Aspekt

StaRuG-Verfahren

Regelinsolvenz

Öffentlichkeit

Nicht öffentlich (diskret)

Öffentliche Bekanntmachung

Kontrolle

Geschäftsführung bleibt vollständig handlungsfähig

Kontrollverlust durch Insolvenzverwalter

Gläubiger-beteiligung

Einzelne Gruppen gezielt einbinden und ggf. überstimmen

Alle Gläubiger automatisch im Verfahren

Flexibilität

Hoher Grad an Maßschneiderung möglich

Formell stark reguliert

Zeitlicher Aufwand

In der Regel kürzer und effizienter

Verfahrensdauer länger und aufwendiger

Sanierungsziel

Schulden bereinigen, ohne das operative Geschäft zu stören, parallel an den Ursachen arbeiten: leistungswirtschaftliche Restrukturierung und bei Bedarf Transformation des Geschäftsmodells

Schulden bereinigen, ohne das operative Geschäft zu stören, parallel an den Ursachen arbeiten: leistungs-wirtschaftliche Restrukturierung und bei Bedarf Transformation des Geschäftsmodells

Oft Zerschlagung oder übertragende Sanierung

"Krisen sind keine Hindernisse. Sie sind Durchbrüche, die darauf warten, erkannt zu werden"

Michael Meier, Restrukturierung - StaRuG - Sanierungsgutachten

StaRUG: Schnell, diskret und gezielt die finanzielle Krise bewältigen

Unsere Leistungen: StaRUG-Beratung & Umsetzung

Prüfung der Anwendbarkeit

des StaRUG-Verfahrens (bei drohender Zahlungsunfähigkeit)

Erarbeitung eines Restrukturierungsplans

Gläubigergruppen, Maßnahmenbündel, Liquiditäts- und Finanzplanung

Verhandlung und Kommunikation

mit Gläubigern – inkl. Gruppenkonsens oder Mehrheitsabstimmungen

Gerichtliche Bestätigung und Planverfahren

(optional und punktuell einsetzbar)

Umsetzung

der leistungswirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen Analyse, Planung und operative Begleitung bei der Optimierung von:

  • Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten
  • Organisations- und Führungsstrukturen
  • Produktivität, Prozessen und Kostenstrukturen

Change-Management und Kommunikation

Entwicklung eines belastbaren Zielbilds, Förderung von Eigenverantwortung und Umsetzungskraft, Emotionsmanagement, Krisen- und Veränderungskommunikation.

Schnittstelle

zwischen Unternehmen, Gläubigern, Beratern, Restrukturierungsbeauftragten und Gericht – ganzheitliche Projektsteuerung